Insolvenz - Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Eine schnellere Restschuldbefreiung kommt, denn die EU beschließt die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen. Demnach soll eine Entschuldung bald bereits in drei Jahren möglich sein. So eine Medieninformation des DAV – Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Diese fordert schon seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten max. drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Aktuell beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre. Eine kürzere Dauer würde die wirtschaftliche Resozialisierung überschuldeter Privatpersonen erheblich erleichtern.